Blitzschutz

Äußerer Blitzschutz

Der Äußere Blitzschutz hat die Aufgabe, die Gebäudesubstanz der baulichen Anlage bei einem direkten Blitzeinschlag zu schützen, indem der Blitzstrom zur Erde geleitet wird.
Der Blitz muß dabei von der Fangeinrichtung "aufgefangen" werden. Diese besteht in der Regel aus Fangstangen und maschenförmig verlegten Fangleitungen auf dem Dach eines Gebäudes.
Zur Planung der Fangeinrichtung stehen die Blitzkugelmethode, die Schutzwinkelmethode und die Maschenmethode zur Verfügung.
Über die Ableitungsanlage werden die Teilblitzströme zum Erdungssystem geleitet. Die Lage und Anzahl der Ableitungen muß so gewählt werden, daß der geforderte Sicherheitsabstand zur Vermeidung von Näherungen (Überschläge) eingehalten wird.
In der Regel werden die Ableitungen über Meßstellen (Trennstellen) an Erdeinführungen angeschlossen, die wiederum über Erdungsleitungen die Verbindung zum Erdungssystem herstellen.

Innerer Blitzschutz

Der Innere Blitzschutz muß das Auftreten gefährlicher Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage verhindern.
Ursache sind Überspannungen, die durch Blitzströme in den Leitern des Äußeren Blitzschutzes entstehen.
Hauptmaßnahme des Inneren Blitzschutzes ist der Blitzschutzpotentialausgleich. Eingebunden werden alle äußeren leitenden Teile und eingeführten Leitungen.
Passive Elemente, wie z.B. metallene Wasserrohre und Kabelschirme werden direkt an den Potentialausgleich angeschlossen.
Aktive Elemente, wie z.B. Leiter der Stromversorgung oder Telekommunikationsverbindung werden über Blitzstrom und Überspannungsableiter in den Potentialausgleich einbezogen.